![]() |
Leberblümchen (Hepatica nobilis), gesehen nahe des Segelflugplatzes Riedelbach. (Foto: S: Neugebauer) |
Das Leberblümchen ist nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) in Deutschland „besonders geschützt“. Es darf weder gepflückt noch ausgegraben werden. (Quelle: Wikipedia)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen