(red).
„Auf dem Weg Hessens in ein neues Energiezeitalter spielt
bei der Energieversorgung durch erneuerbare Energien auch die Windkraft
eine große Rolle. Ziel der Landesregierung ist es, bis zum Jahr 2050
die Energieversorgung Hessens zu möglichst 100 Prozent aus erneuerbaren
Energien, darunter auch aus dem Betrieb von Windkraftanlagen, zu
decken“, so der Regionalverband.
Dazu sollen sogenannte Windvorrangflächen in einer Größenordnung von
zwei Prozent der Landesfläche in den Regionalplänen und dem Regionalen
Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Außerhalb dieser Vorranggebiete
soll die Nutzung der Windenergie ausgeschlossen werden.
„Die Energiewende ist nur mit aktiver Unterstützung der Kommunen
möglich. Daher sollen die Vorstellungen der Städte und Gemeinden in die
Konzeption eingebunden werden“, sagen der Regierungspräsident Johannes
Baron und die Erste Beigeordnete des Regionalverbandes
FrankfurtRhein-Main, Birgit Simon. Als einen ersten Schritt sehen sie
die im Februar erfolgte Abfrage bereits vorhandener kommunaler
Überlegungen.
Wie das Regierungspräsidium Darmstadt und der Regionalverband weiter
mitteilen, gehen die Vorarbeiten für den sogenannten sachlichen Teilplan
Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen/Regionalen
Flächennutzungsplans zügig voran. So haben die Behörden kürzlich der
Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer den Abstands- und
Ausschlusskriterienkatalog für die Ermittlung von Suchräumen vorgelegt.
Diese werden darüber voraussichtlich in ihren April-Sitzungen
entscheiden.
Die Karten mit den Suchräumen können ab sofort über die Homepages des
Regierungspräsidiums unter
www.rp-darmstadt.hessen.de und des
Regionalverbandes unter
www.region-frankfurt.de eingesehen werden.
Nach den Worten des Regierungspräsidenten sollen die Vorranggebiete
einen Abstand von 1000 Metern zu Siedlungen sowie zwischen 100 und 150
Meter zu Straßen, Schienenwegen und Hochspannungsleitungen einhalten.
„Die Kernzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten Mittelrheintal, Grube
Messel, Kloster Lorsch und des Limes sind für die Ausweisung von
Vorranggebieten tabu. Ebenso wie Naturschutzgebiete, Schutz- und
Bannwälder sowie Naturdenkmäler.“
Für eine wirtschaftliche Nutzung sind laut Regierungspräsidium und
Regionalverband Bereiche mit einer Mindestwindgeschwindigkeit von mehr
als 5,5 Metern pro Sekunde in 140 Metern Höhe vorgesehen. Die auf dieser
Basis ermittelten Suchräume umfassen fast 17 Prozent des
Regierungsbezirks Darmstadt beziehungsweise etwa acht Prozent des
Regionalverbandes. Neun Prozent der Fläche des Regierungsbezirks
beziehungsweise drei Prozent des Regionalverbandes sind mit einer
Windgeschwindigkeit von mehr als 5,75 Meter pro Sekunde besonders
„windhöffig“.
In den nächsten Monaten werden das Regierungspräsidium Darmstadt und der
Regionalverband in enger Abstimmung geeignete Vorranggebiete für die
Windenergienutzung in diesen Suchräumen ermitteln. „Dazu sind weitere
Konfliktkriterien, beispielsweise Belange der Flugsicherung und
Natura-2000-Gebiete, zu untersuchen. Die Belange des Artenschutzes,
insbesondere windkraftempfindlicher Vogelarten und Fledermausvorkommen,
sind ebenso in den kommenden Monaten zu prüfen“, erklärt die für Umwelt
und Energie zuständige Dezernentin des Regionalverbandes Simon.
Bürgerbeteiligung
Die Regionalversammlung Südhessen sowie die Verbandskammer beschließen
voraussichtlich noch in diesem Jahr über die potenziellen Vorranggebiete
für den Entwurf des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien. Im
nächsten Jahr soll der Plan zur Anhörung offengelegt werden. Dann haben
die Träger öffentlicher Belange wie auch alle Bürgerinnen und Bürger
Gelegenheit, sich zu diesem Entwurf zu äußern.
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