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Freitag, 23. November 2012

Auf der Suche nach Flächen , "wo die Axt ruht"

(Artikel aus dem Usinger Anzeiger vom 22.11.2012)

ROD AN DER WEIL (sn). 

Im Weilroder Gemeindewald soll das Forstamt Weilrod nach geeigneten Flächen für das Kernzonenprojekt suchen. Für diesen Auftrag sprachen sich am Dienstagabend die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft, Forst und Umwelt bei ihrer jüngsten Sitzung aus, nachdem Thomas Götz vom Forstamt diesen Baustein des Naturschutzkonzeptes von Hessen-Forst vorgestellt hatte.

Dieses Konzept umfasse drei Bausteine, erläuterte Götz. Einerseits würde schon seit längerem so genannte Habitatbäume mit Nisthöhlen oder Horsten geschützt. Der zweite Baustein sei der Artenschutz. Hier im Forstamtsgebiet werde als Leitart vor allem auf den Schutz der Wildkatze und ihrer Biotope geachtet. Und der dritte Baustein seien eben die Kernflächen. Darunter verstehe man alte Baumbestände, oft auf Sonderstandorten, wie trockenen Hängen oder feuchten Flächen, in denen zukünftig keine menschlichen Eingriffe mehr stattfinden sollen, kleine „Wildnisgebiete“, so Götz. Für den Staatswald auf Weilroder Gebiet habe das Forstamt im vergangenen Jahr etwa 20 Hektar geeigneter Flächen ausgemacht, die wie Trittsteine über die Gesamtfläche verteilt seien. Dazu habe das Forstamt Flächen herausgefiltert und begutachtet. Als Beispiel nannte er den 300 Jahre alten Eichenbestand zwischen Emmershausen und Runkelsteiner Mühle. Diesen hätte das Forstamt gerne für das Konzept zur Verfügung gestellt. Problem sei hier jedoch die Verkehrssicherheit auf der Straße und dem Weiltalweg gewesen, die dann nicht mehr gewährleistet wären. Denn in den Kernflächen solle auch stehendes Totholz verbleiben. Hier aber müssten gefährdete Bäume gefällt werden. Ein weiteres Beispiel sei der Schlosshain. Hier gebe es Besonderheiten wie alte Linden und auch Bergulmen. „Da ruht die Axt“, betonte Götz. Die so unter Schutz gestellten Flächen könnten vorrausichtlich auch als Ökokontoflächen gewertet werden, was gerade im Hinblick auf die zukünftigen Eingriffe durch die Windkraftanlagen beachtet werden müsse. Für diese Eingriffe gelte es sowohl nach Forstrecht als auch nach dem Naturschutzrecht einen Ausgleich herzustellen. „Wir binden uns auf diesen Flächen“, gab Forstamtsleiter Hans Lang zu Bedenken. Für das kommende Frühjahr sagte Götz zu, dass er eine Aufstellung geeigneter Kernflächen liefern könne. 

Foto: Stehendes Totholz ist ein ganz besonderer Lebensraum, der in den Kernflächen unter Schutz gestellt wird. Foto: S. Neugebauer



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