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Freitag, 15. März 2013

Wertvolle botanische Vielfalt im Weilroder Schlossgarten

Fotos: Thomas Götz (rechts) vom Forstamt Weilrod stellte Mitgliedern der Agendagruppe Umwelt und interessierten Bürgern die im Staatsforst auf Weilroder Gemarkung ausgewählten Kernflächen vor.
Höhlen, wie diese, in den 300 Jahre alten Eichen stellen ideale Verstecke für Fledermäuse dar.  Fotos: S. Neugebauer

Exkursion des Forstamtes und der Lokalen Agenda 21 zu den Kernflächen, die unter strengem Naturschutz stehen und nicht mehr bewirtschaftet werden
Artikel aus dem Usinger Anzeiger vom 13. März 2013

WEILROD (sn). 
Eine der vier Säulen des Wald-Naturschutzes stand am Samstag im Mittelpunkt einer Exkursion, zu der die Umweltgruppe der Lokalen Agenda 21 Weilrod zusammen mit dem Forstamt Weilrod eingeladen hatte. Thomas Götz vom Forstamt stellte den zehn Interessierten die ausgewählten Kernflächen vor.
Und gleich hinter dem Forstamt auf Schloss Neuweilnau war die erste Fläche zu finden, die in Zukunft für eine Bewirtschaftung tabu ist. Götz, der im Forstamt unter anderem für Naturschutzbelange zuständig ist, erläuterte die Gründe für die Auswahl dieser etwa 10 Hektar großen Fläche. Damit stellt der Schlosshain schon fast die Hälfte der 23 Hektar, die von den 1200 Hektar Staatswald auf Weilroder Gemarkung als Kernflächen unter Schutz gestellt werden. Der Schlosshain beherberge etwa 20 verschiedene Baumarten, betonte Götz, und weise damit eine hohe Vielfalt auf. Das Vorkommen der Bergulme hier sei das einzige im gesamten Forstamtsbezirk, nachdem das vom Ulmensplintkäfer übertragene Ulmensterben die meisten Bestände vernichtet hat. Außerdem gebe es hier Exoten wie die Douglasie. Diese etwa 90 Jahre alten Bäume überragen den übrigen Bestand. Aber auch Linde, Spitzahorn, Bergahorn, Weißtanne, Esche, Buche, Hainbuche, Eiche und noch einige mehr wurden hier zum Teil durch die Förster angepflanzt, die schon seit fast 200 Jahren auf dem Schloss residieren. Hinzu kommt eine vertikale Schichtung des Bestandes. Denn auch Naturverjüngung lässt sich hier nach dem Gewittersturm von 2011 beobachten. Die Vielfalt eines Bestandes sei ein Kriterium für die Auswahl als Kernfläche neben dem Alter der Bäume gewesen, betonte der Forstmann. Ein weiteres Kriterium seien Sonderbiotope im Wald, wie Felsformationen. 

So führte Götz die Gruppe zu der 3,6 Hektar großen Fläche am Homberg, die durch zahlreiche bemooste Felsen mit ihren Spalten gekennzeichnet ist. Die Kronen der 160 Jahre alten Buchen hier beginnen sich bereits zu zersetzen. Und dieses stehende und später auch liegende Totholz ist für viele Holz zersetzende Flechten, Moose und Pilze, aber auch für Totholz bewohnende Insekten -hier ist der Hirschkäfer ein bekanntes Beispiel- als Lebensraum notwendig. 185 Jahre alte Buchen dominieren den Bestand auf der 1,4 Hektar großen Fläche bei Cratzenbach. Astlöcher und Spalten in den Bäumen bieten hier ideale Bedingungen für Fledermäuse und Spechte. „Dieser Bestand ist noch als Wirtschaftswald deklariert, hat aber keine hohe Holzqualität mehr“, berichtete Götz. Damit sei der wirtschaftliche Verlust überschaubar, aber der ökologische Gewinn hoch. 

Eine vierte Fläche, die auf dem Exkursionsplan stand, wäre vom Eichenbestand her eine Wunschfläche des Forstamts gewesen. Doch da sie bei Emmershausen zwischen der Weilstraße und dem Weiltalweg liegt, muss hier wegen der Verkehrssicherheit doch gelegentlich ein alter Baum gefällt werden. „300 Jahre Nachhaltigkeit, diese Bäume können etwas darüber erzählen“, veranschaulichte Götz den von Hannß Carl von Carlowitz vor drei Jahrhunderten erstmals eingeführten Begriff, denn die hier wachsenden Eichen seien genau so alt. Diese alten Eichen mit ihren Höhlen und Spalten werden aber als Habitatbäume trotzdem von den Förstern erhalten, denn dies ist die zweite Säule der Waldnaturschutzes, zu dem auch der Naturschutz-Kodex des Forstes und die Arten- und Habitatpatenschaften einzelner Forstämter zählen, sowie eben das Kernflächenkonzept mit seinen zukünftigen Urwald-Parzellen. „Das Konzept kann gerne von den Kommunen übernommen werden“, betonte Götz, denn bisher hat Hessen-Forst nur im Staatswald Kernflächen ausgewiesen. Das sei zunächst eine Selbstverpflichtung, diese Flächen aus der Nutzung zu nehmen. Nur wenn die Flächen als Ausgleichsflächen einem Eingriff zugeordnet werden, dann werde damit eine Rechtsverbindlichkeit geschaffen, wie beispielsweise bei der Cratzenbacher Fläche, die dem Eingriff durch ein Windrad zugeordnet wird.


Sabine Neugebauer

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